Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich und gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich. Was auf den ersten Blick wie eine faire Lösung wirkt, bedeutet in der Praxis oft ein klares Ungleichgewicht: Der Entwurf stammt vom Arbeitgeber, wurde juristisch abgesichert und stellt vor allem dessen Interessen in den Vordergrund. Wer ein solches Dokument in Langenhagen ungesehen unterzeichnet, verzichtet häufig vorschnell auf rechtliche Schutzrechte und verschenkt bares Geld. Ohne eine fachanwaltliche Prüfung nehmen Sie meist weniger mit, als Ihnen eigentlich zusteht.
Der Moment der Vorlage eines Aufhebungsvertrags ist selten zufällig. Arbeitgeber bereiten ihn akribisch vor. Als Arbeitnehmer stehen Sie unter Druck und laufen Gefahr, weit unter Wert auszuscheiden. Kennen Sie die Fallstricke.
Eine Unterschrift ohne genaue Kenntnis der Folgen kann zu Nachteilen führen, zum Beispiel: Verlust des gesetzlichen Kündigungsschutzes, dreimonatige Sperrzeit bei Arbeitslosengeld. Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung lassen sich diese Nachteile oft vermeiden. Es gibt kein Widerrufsrecht.
Das größte Missverständnis betrifft das Geld: Eine Abfindung ist im Gesetz keine automatische Vorgabe, sondern Verhandlungssache. Akzeptieren Sie das erste Angebot nicht, verschenken Sie bares Geld. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht setzt Ihre Abfindung an, was Ihnen tatsächlich zusteht – und fällt meist höher aus.
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Aufhebungsverträgen in Langenhagen.